Pressefreiheit schützen – auch in der Schweiz

  03. Mai 2022
Pressefreiheit schützen – auch in der Schweiz

Newsletter-Editorial April 2022

Am Dienstag, 3. Mai, feiern wir den internationalen Tag der Pressefreiheit und machen so auf die grundlegende Bedeutung freier Berichterstattung aufmerksam. Ein wichtiger Tag für Medienschaffende und Medienunternehmen. Und ein Tag, der aufgrund der Ereignisse der letzten Wochen noch mehr an Bedeutung gewonnen hat. Denn aktuelle Beispiele aus aller Welt zeigen uns die verheerenden Gefahren, welche bei Einschränkung der Pressefreiheit drohen.
 
In der Schweiz ist die Situation freilich eine andere. Einerseits, weil fundierte, ausgewogene Informationen in unserer direkten Demokratie einen besonderen Wert geniessen. Andererseits aber auch, weil wir im internationalen Vergleich ein sehr hohes Mass an Pressefreiheit und eine funktionierende Medienlandschaft haben. Und dennoch: auch in der Schweiz gibt es immer wieder Hürden für den Journalismus. So verhinderte das Bankengesetz jüngst die Teilnahme eines Schweizer Mediums an einer internationalen Rechercheallianz zu den «Suisse secrets».
 
Und nun droht der Pressefreiheit in der Schweiz weiteres Ungemach: Anfangs Mai berät der Nationalrat über die Revision der Zivilprozessordnung. Dort wird in Artikel 266 festgelegt, unter welchen Bedingungen die Veröffentlichung eines Zeitungsartikels mittels einer superprovisorischen Verfügung durch die Gerichte untersagt werden kann. Die heute bestehenden Voraussetzungen für einen solchen Eingriff in die Pressefreiheit sind bewusst hoch angesetzt, sollen nun aber gemäss der Mehrheit der vorberatenden Kommission massiv gesenkt werden. In Zukunft würde es also deutlich einfacher, gerichtlich gegen unliebsame journalistische Berichterstattung vorzugehen. Gemeinsam mit einer Vielzahl an Organisationen der Medienbranche wehrt sich der VSM gegen diesen Schritt, welcher schwerwiegende Konsequenzen für die Pressefreiheit in der Schweiz hätte.
 
Auf dass die Schweiz auch in Zukunft ein Vorbild in Sachen Pressefreiheit ist und der 3. Mai vorbehaltlos gefeiert werden kann.
 
Beste Grüsse
Stefan Wabel
Geschäftsführer