Die Dinge beim Namen nennen: Es besteht Handlungsbedarf
02. Februar 2023
Newsletter-Editorial Januar/Februar 2023
Verlegerpräsident Andrea Masüger nannte anlässlich der Dreikönigstagung die Dinge beim Namen: wir brauchen einen besseren Schutz der journalistischen Inhalte in der digitalen Welt. Und wir brauchen einen Ausbau der heutigen Medienförderung. Denn, so die wichtige Erkenntnis der Universität Zürich: “Damit in der Schweiz das Qualitätsniveau des Journalismus erhalten werden kann, sind Investitionen in seine prekäre Ressourcenlage notwendig.”
Die privaten Schweizer Medien müssen in ihrer wichtigen Aufgabe gestärkt werden. Dieser Überzeugung ist auch FDP-Parteipräsident Thierry Burkart. In seiner pointierten Rede gab er sich uns Medien gegenüber durchaus kritisch, sieht aber gleichzeitig die Notwendigkeit einer Unterstützung. So spricht er sich für ein Leistungsschutzrecht für die Schweizer Medien aus, welches eine Vergütung durch die globalen Techplattformen an die Schweizer Medien für die Verwendung ihrer Inhalte vorsieht. Ebenso befürwortet er den befristeten Ausbau der bewährten indirekten Presseförderung. Beides hilft, die Informationsversorgung in der Schweiz sicherzustellen.
So nehmen wir uns als Verlegerverband für das neue Jahr zwei Ziele vor: dem Leistungsschutzrecht zum Durchbruch zu verhelfen und die Medienförderung zur Stärkung der medialen Grundversorgung auszubauen. Darüber hinaus – und das ist nach dem ersten Monat des neuen Jahres auch schon klar – gibt es weiterhin viel Gesprächsstoff über die Funktion und die Rolle der Medien. Als Verlegerverband bleiben wir für Sie am Ball und freuen uns auf Ihre Unterstützung.
Beste Grüsse
Stefan Wabel
Geschäftsführer