Verlegerverband setzt sich für gute Arbeitsbedingungen ein

  28. Juni 2023
Verlegerverband setzt sich für gute Arbeitsbedingungen ein

 

Gute Arbeitsbedingungen, das Wohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Mitarbeiterzufriedenheit sind für die Mitglieder des Verlegerverbandes SCHWEIZER MEDIEN von zentraler und essenzieller Bedeutung. Davon zeugen eine Reihe von Massnahmen, welche unsere Mitglieder auf eigene Initiative hin unternehmen. Dazu zählen flexible Arbeitsmodelle, Aus- und Weiterbildungsangebote sowie Massnahmen zur Personalentwicklung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder zur Förderung der Gesundheit. Auch sind die Anstellungsbedingungen, wie etwa hinsichtlich Ferien oder Arbeitszeit bei vielen unserer Mitglieder deutlich besser als im Gesetz vorgegeben. 

 

Zusätzlich zu den zahlreichen Eigeninitiativen hat der Verlegerverband in den vergangenen Monaten mit den Sozialpartnern Impressum und Syndicom die Bedingungen für einen neuen Gesamtarbeitsvertrag verhandelt. Dabei hat sich der Verlegerverband konstruktiv eingebracht und den Schritt hin zu einem Mindestlohn unternommen – ein wichtiges Zeichen, dass den Verlegerinnen und Verlegern sehr an einer guten Sozialpartnerschaft gelegen ist. 

 

Die Höhe des Mindestlohnes von 4’800 Franken pro Monat bei 13 Monatslöhnen ist an die geltenden Vereinbarungen der Radio- und TV-Branche angeglichen, welche von denselben Sozialpartnern im Frühling dieses Jahres akzeptiert wurden. Zudem ist er so gewählt, dass er auch von kleineren, lokalen Medienunternehmen getragen werden kann. Nur eine flächendeckende und branchenweite Anwendung des GAV ist im Sinne aller. Dabei gilt festzuhalten, dass es sich um einen Mindesteinstiegslohn für Berufseinsteiger handelt. 

 

Im vorliegenden Resultat der Verhandlungen würden auch regelmässig freie Mitarbeitende berücksichtigt werden, welche keinen eigentlichen Anstellungsvertrag mit einem Medienunternehmen haben. Ebenso gäbe es eine deutliche Besserstellung der Journalistinnen und Journalisten bezüglich Kündigungsschutz, Absicherung bei Krankheit, Ferien und Vater- resp. Mutterschaftsurlaub als im Gesetz vorgegeben.

 

Die wirtschaftlich schwierige Situation stellt die Medienunternehmen vor grosse Herausforderungen. Dennoch setzen sich die Verlegerinnen und Verleger bewusst für attraktive Anstellungsbedingungen ein. Die Arbeit der Journalistinnen und Journalisten ist für das Funktionieren unserer Gesellschaft und unserer Demokratie unerlässlich. Dies gilt es wertzuschätzen. Medienunternehmen setzen daher auf eine Vielzahl von geeigneten Massnahmen, die das Wohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich stärken und verbessern.