Tabakwerbung: Fairness, Jugendschutz und Werbefreiheit in Einklang bringen

  26. November 2024
Der Nationalrat berät in der kommenden Wintersession mit der Teilrevision des Tabakproduktegesetzes zur Umsetzung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung». Es ist grundsätzlich unbestritten, dass es dabei im Rahmen der Umsetzung der Tabak-Initiative auch eine Verschärfung bei der Tabakwerbung in Zeitungen und Zeitschriften braucht. Dem Nationalrat liegen aus der SGK-N zwei Anträge vor, die beide einen Schwellenwert festlegen, wie viele Erwachsene mit dem Abonnement einer Zeitung oder einer Zeitschrift erreicht werden müssen, damit Tabakwerbung dort weiter erlaubt wäre. Der VSM empfiehlt aus vorwiegend zwei Gründen, dem 95%-Antrag zu folgen.  
 
Die Schweizer Medienverlage sind in ihren Geschäftsmodellen von Werbeeinnahmen abhängig. In den letzten Jahren sind die Werbeerträge in der Schweiz in grossen Teilen zu den internationalen Tech-Plattformen abgewandert, dem demokratierelevanten Journalismus fehlen daher jährlich rund zwei Milliarden Franken. Durch Einschränkungen der Werbefreiheit wird der Druck auf die Werbeeinnahmen und das Geschäftsmodell von Medienverlagen weiter erhöht. 
 
Gleichzeitig ist unbestritten, dass es zur Implementierung der angenommenen Volksinitiative eine Verschärfung bei der Tabakwerbung in Zeitungen und Zeitschriften braucht. Der VSM setzt sich für faire und lautere Werbung in der Schweiz ein, namentlich durch sein Engagement in der Schweizerischen Lauterkeitskommission. Die SLK überwacht die Fairness in der kommerziellen Kommunikation und achtet dabei auch auf den Jugendschutz. Sie prüft Werbeinhalte daraufhin, ob sie Kinder und Jugendliche in unlauterer Weise ansprechen oder beeinflussen.
 
95%-Regel besser geeignet
 
Dem Nationalrat liegen aus der SGK-N zwei Anträge vor, die beide einen Schwellenwert festlegen, wie viele Erwachsene anteilsmässig mit dem Abonnement einer Zeitung oder einer Zeitschrift erreicht werden müssen, damit Tabakwerbung dort weiter erlaubt wäre. Der Idee eines festgelegte Schwellenwertes sind bereits einmal Mehrheiten aus beiden Räten gefolgt. Der Mehrheitsantrag der Kommission empfiehlt, diese Grenze bei 98% zu setzen. Der Minderheitsantrag Glarner empfiehlt eine Grenze bei 95%.
 
Der VSM unterstützt den Minderheitsantrag Glarner (95%) zu folgen. Beide Anträge verfolgen die Idee eines Kompromisses und erfüllen den Willen der Initianten, Tabakwerbung dort zu verbieten, wo Jugendliche erreicht werden. Ein komplettes Tabakwerbeverbot in Zeitungen und Zeitschriften war gemäss mehreren Aussagen im Abstimmungskampf nicht das Ziel der Initianten. 
 
Aus Sicht des VSM ist unbedingt der Schwellenwert von 95% anzustreben: während die 98% Schwelle nämlich einem de facto Werbeverbot für Tabakwerbung in Printwerbung gleichkommt, erfüllt die 95% die Vorgaben der Initiativen ausreichend und Kinder und Jugendliche werden effektiv geschützt. Der Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN setzt sich im Sinne eines sinnvollen und ehrlichen Kompromisses und im Rahmen des ursprünglichen Willens der Initianten für die 95%-Lösung ein. 
 
Faire Werbung und Werbefreiheit im Einklang
 
Der VSM wird sich auch in Zukunft für eine faire und lautere Werbung mit einem starken Fokus auf den Jugendschutz einsetzen. Gleichzeitig engagiert er sich dafür, dass keine grundsätzlichen Einschränkungen der Werbefreiheit in Zeitungen und Zeitschriften getroffen werden.