Tägliche Zustellung von Zeitungen trotz erhöhter Flexibiliät zu gewährleisten
17. Juni 2024
Der Bundesrat hat die Stossrichtung für eine Revision der Postverordnung vorgegeben: Die Post soll ab 2026 mehr Flexibilität bei der Zustellung erhalten. Für den Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN ist zentral, dass die tägliche Zustellung der Printmedien bis 12:30 weiterhin gewährleistet bleibt. Dieser Service ist demokratierelevant und für grosse Teile der Bevölkerung noch immer essenziell - ohne ihn wäre die ausreichende Informationsversorgung gefährdet.
Die Zustellung von abonnierten Zeitungen gehört heute zum Grundversorgungsauftrag der Post. Dies stellt sicher, dass Abonnentinnen und Abonnenten ihre Tages- oder Wochenzeitung während sechs Tagen der Woche bis spätestens um 12:30 Uhr nach Hause geliefert bekommen. Damit wird das Informationsbedürfnis vieler Bürgerinnen und Bürger gedeckt, welche sich mit ihrer Tages- oder Wochenzeitung über wichtige Ereignisse informieren. Im Jahr 2020 wurden 964 Mio. gedruckte Zeitungsexemplare durch die Post befördert. Dies schwergewichtig in den ländlichen Gebieten der Schweiz, in welchen keine Frühzustellung durch Drittanbieter erfolgt. Die Post stellt so sicher, dass alle Teile der Bevölkerung täglich Zugang zu hochwertigem Journalismus erhalten.
Der Anteil der gedruckten Auflage ist heute bei den meisten Tages- und Wochenzeitungen nach wie vor deutlich höher als der Anteil digital vertriebener Exemplare. Das wird auch in absehbarer Zukunft so sein. So schätzt die Post und der VSM, dass auch nach 2030 pro Jahr noch über 600 Mio. Exemplare abonnierter Zeitungen befördert werden.
Erhöhte Flexibilität darf keine Auswirkungen auf Zeitungszustellung haben
Der Bundesrat schlägt nun vor, die Flexibilität der Post generell bei der Zustellung zu erhöhen. Einerseits soll sie nur noch zu mindestens 90% Briefe und Pakete fristgerecht zustellen müssen - heute sind es 97% (Briefe) bzw. 95% (Pakete). Der VSM geht davon aus und fordert, dass diese erlaubte Fehlermarge weiterhin und explizit nicht für die Zustellung von Zeitungen gilt.
Andererseits soll die Post auch bei der Zustellung in abgelegene Häuser flexibler werden: Abgelegene Häuser sollen nicht mehr beliefert werden müssen. Betroffen wären rund drei Prozent aller Haushalte. Die Verpfichtung, alle ganzjährig bewohnten Häuser abzudecken, galt erst seit 2021. Hier fordert der VSM ebenfalls spezielle Rücksichtsnahme auf die Zustellung von Zeitungen. Diese müssen aus demokratiepolitischen Überlegungen weiterhin flächendeckend ohne Ausnahme zugestellt werden.
Kampf für ausreichende Grundversorgung geht weiter
Der VSM zeigt sich teilweise beruhigt, dass weiterreichende Massnahmen wie die Abschaffung der A-Post vorerst nicht mehr zur Diskussion stehen. Allerdings wird das UVEK vorausichtlich im nächsten Jahr mit Eckwerten an den Bundesrat gelangen, wie das Postgesetz ab 2030 revidiert werden soll. Der VSM wird sich sowohl bei der Vernehmlassung zur Verordnungsanpassung als auch bei der folgenden Debatte zur Gesetzesrevision aktiv einbringen und die Notwendigkeit der täglichen Zeitungszustellung verteidigen.