Zeitungen soll in schwerer Strommangellage besondere Bedeutung zukommen
27. Februar 2024
Der Bundesrat hat eine Verordnung zur "Einschränkung der Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr in einer schweren Strommangellage" in Vernehmlassung gegeben. Der Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN ist der festen Überzeugung, dass die Printzeitungen einen wichtigen Teil der Informationsversorgung übernehmen und daher insbesondere in einer Krisensituation unbedingt täglich zugestellt werden müssen. Er hat sich entsprechend eingebracht.
Ein wichtiger Teil dieser Informationsversorgung wird von Printzeitungen erfüllt. Insbesondere in den ländlichen Regionen und bei älteren Personen ist die Zeitung eine der primären Informationsquellen. Diese Menschen sind tagtäglich auf Informationen aus den Printmedien angewiesen. In einer Notsituation wie einer Strommangellage ist es umso wichtiger, dass die gesamte Bevölkerung in der Schweiz erreicht wird.
Für den VSM ist es daher zwingend, dass der Zustellung von abonnierten Zeitungen eine besondere Relevanz zugeordnet wird und diese bei der Reduktion der postalischen Grundversorgung bei einer Strommangellage Rechnung getragen wird. Es ist klar, dass in einer Krisensituation ausnahmsweise Abweichungen von den Qualitätsvorgaben der Post möglich sein müssen. Die Zustellung von Tageszeitungen sollte aufgrund ihrer informationspolitischen und demokratischen Relevanz speziell in einer Krisensituation nicht eingeschränkt und von den geplanten Stromsparmassnahmen ausgenommen werden. Aus Sicht des VSM bedarf es dafür eine Anpassung in Artikel 3 der Verordnung. Die Zustellung soll nicht mit der Zustellung von Briefen und adressierter Werbung gleichgesetzt und auch in Strommangellagen gewährleistet werden.
Die Stellungnahme des VSM finden Sie rechts zum Download.