Ständerat will geistiges Eigentum vor KI-Missbrauch schützen
20. März 2025
Der Ständerat hat die Motion "Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch" ohne Gegenstimme angenommen. Damit sendet er ein deutliches Signal: Die Kontrolle über journalistische und kreative Inhalte muss bei den Urhebern liegen. Damit dies auch gegenüber der Nutzung durch KI-Anwendungen gewährleistet ist, braucht es eine Klarstellung im Urheberrecht.
Der Ständerat hat am Donnerstagmorgen einstimmig die Motion von Petra Gössi (FDP/SZ) angenommen, welche eine Revision des Urheberrechtsgesetzes fordert. Ziel ist ein umfassenderer Schutz journalistischer Inhalte sowie anderer urheberrechtlich geschützter Werke. Die KI-Anbieter grasen die Inhalte unautorisiert ab.
Breite Unterstützung für Schutz des geistigen Eigentums
Der Entscheid des Ständerates ist ein sehr wichtiges Zeichen für den Schutz des Geistigen Eigentums. Die urheberrechtliche Klärung bezüglich der aktuell ungefragten und unbezahlten Verwendung der Inhalte journalistischer Medien ist dringlichst. Auch der Bundesrat hatte die Motion zur Annahme empfohlen.
Der Vorstoss erhielt breite Unterstützung in der kleinen Kammer. Sowohl Isabelle Chassot (Die Mitte/FR), ehemalige Direktorin des Bundesamts für Kultur, als auch Jakob Stark (SVP/TG) setzten sich mit dezidierten Voten für den Schutz des geistigen Eigentums ein. Im Vorfeld der Behandlung hatte sich mit der KI-Allianz der Kreativwirtschaft (KIK) ein breites Bündnis von Verbänden aus der Medien-, Film-, Musik- oder Literaturbranche für die Motion eingesetzt, welcher auch der VSM angehört. Die KIK appelliert in einer Medienmitteilung an den Nationalrat und anschliessend an den Bundesrat, die Umsetzung dieser Schutzmassnahmen mit höchster Priorität voranzutreiben, da bei Verzögerungen irreparable Schäden drohen.