Datenschutz
Position Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN
Der Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN (VSM) setzt sich für liberale Lösungen im Datenschutz ein, solange persönliche Daten von Privatpersonen ausreichend geschützt sind. Das Sammeln und Verarbeiten von Daten gehört zum Geschäftsmodell von digital operierenden Unternehmen und muss auch in Zukunft möglich bleiben. Bedingung für die Bearbeitung personenbezogener Daten muss aber Transparenz beim Erheben sein.
Die EU hat 2019 ihre Datenschutzbestimmungen (Datenschutzgrundverordnung DSGVO) stark an die technologischen Neuerungen angepasst und entsprechend verschärft. Viele Schweizer Unternehmen operieren auch in Europa und müssen diese Bestimmungen damit ebenfalls erfüllen. Zudem ist es für die Wettbewerbsfähigkeit Schweizer Unternehmen wichtig, dass die EU das Schweizer Recht als mit ihrem kompatibel sieht. Daher war die Schweiz unter Zugzwang, das veraltete Datenschutzgesetz (DSG) von 1993, als das Internet noch Neuland war, anzupassen.
Im September 2020 hat das Schweizer Parlament die Revision des Datenschutzgesetzes abgeschlossen und das modernisierte Datenschutzgesetz verabschiedet. Es ist deutlich schärfer als sein Vorgänger, birgt in wenigen Punkten aber Differenzen zur DSGVO.
Der VSM nimmt zum DSG wie folgt Stellung:
Erstens empfiehlt er international tätigen Schweizer Unternehmen, sich wenn möglich an EU-Regeln zu halten, da diese auch für sie gelten, sofern sich ihre Angebote auch an Endkunden in der EU richten.
Zweitens ist er grundsätzlich mit dem revidierten DSG zufrieden und befürwortet, dass in den allermeisten Punkten auf ein «Swiss Finish» - also auf eine Verschärfung der EU-Regeln in der DSGVO – verzichtet wurde.
Drittens setzte sich der Verband während der Revision des DSG besonders für eine liberale Profiling-Regel ein. Bei der maschinellen Meinungsbildung über Aspekte einer Person (Profiling) vertrat der VSM die Ansicht des Ständerates, wonach keine verschärften Bedingungen für die automatische Verarbeitung von Daten geschaffen werden sollen. Dem widersprach der Nationalrat. Im revidierten DSG ist nun eine Kompromisslösung festgehalten: Bei Profiling mit hohem Risiko (also wenn Informationen, die mit dem Persönlichkeitsrecht geschützt werden, betroffen sind) gelten neu schärfere Vorschriften.
Gemäss Einschätzungen aus juristischer Sicht änderte sich damit aber nicht viel. Solche Datenverarbeitungen seien schon vorher geschützt worden, obschon an anderer Stelle.
Viertens zeigt er sich ebenfalls erfreut darüber, dass ein redaktionelles Medienprivileg im Datenschutz aufrechterhalten wurde. Es war bereits bisher so, dass im Falle eines Widerspruchs (jemand will nicht, dass seine Daten bearbeitet werden) eine Interessenabwägung stattfindet, und sich das gewichtigere Interesse durchsetzt. Dies bleibt nun auch im revidierten DSG so. Der Rechtfertigungsgrund der Medien wurde nur redaktionell leicht angepasst, um klarzustellen, dass der Rechtfertigungsgrund nicht nur gilt, wenn es zur Veröffentlichung kommt.
News / Medienmitteilungen
26.05.2020: DATENSCHUTZ: ÜBERMITTLUNG VON BESTELLUNGEN IM ABOMARKETING
15.05.2019: DSGVO UND BRANCHENEMPFEHLUNG: AKTUELLER STAND
30.08.2018: INPUT SESSION: DATENSCHUTZ
20.06.2018: VSM, IAB UND LSA BIETEN MITGLIEDERN BRANCHENEMPFEHLUNG ZUR DSGVO
23.10.2017: NEUES DATENSCHUTZGESETZ: ANLIEGEN DES VSM IN DER BOTSCHAFT BERÜCKSICHTIGT
07.04.2017: NEUES DATENSCHUTZGESETZ: MEDIEN MÜSSEN IHRE DEMOKRATIE- UND SOZIALRELEVANTE TÄTIGKEIT UNGEHINDERT AUSÜBEN KÖNNEN