medienpolitisches paket

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Zürich, 13. September 2021

Der Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN (VSM) unterstützt das dreiteilige
Medienpaket, das am 18.06.2021 vom Parlament mit deutlicher Mehrheit verabschiedet wurde und gegen welches das Referendum ergriffen worden ist.

Die Medienförderung in der Schweiz hat eine lange Tradition. Mit dem beschlossenen
Massnahmenpaket zu Gunsten der privaten Schweizer Medien wollen Bundesrat und
Parlament die heutige Förderung um 123 Millionen Franken pro Jahr ausbauen. Ebenso sollen mit dem Medienpaket die bereits heute bestehenden Fördergelder für die privaten TV und Radiostationen um maximal 28 Millionen Franken im Jahr ausgebaut werden. Im Verhältnis zu den Gebühren der SRG in der Höhe von 1.25 Milliarden Franken pro Jahr ein sehr moderater Betrag.

Unterstützt wird dabei die Leistung einer enormen Vielfalt an Medien: über 170 Zeitungen in allen Landesteilen der Schweiz, von lokalen Wochenblättern über regionale Tageszeitungen bis zu nationalen Titeln. Über 1’000 verschiedene Publikationen von Organisationen, Stiftungen und Parteien aller politischer Couleur. Eine Vielzahl von Onlineplattformen, genauso wie regionale TV- und Radiostationen und weitere für die Medienbranche wichtige Organisationen werden im Medienpaket berücksichtigt.

Das Massnahmenpaket zugunsten der Medien besteht aus drei Elementen:

1. Anpassung Postgesetz: Indirekte Presseförderung (IPF) ausbauen

  • Der Grossteil - rund zwei Drittel - der Fördergelder des Massnahmenpakets fliessen direkt an die Schweizerische Post, welche die Tarife für die Zustellung von abonnierten Zeitungen in der Tages- und neu auch in der Frühzustellung ermässigt.
  • So profitieren über 170 Zeitungen in allen Landesteilen der Schweiz von einer Reduktion der Zustelltarife, wobei die Ermässigung für Publikationen mit kleineren Auflagen höher ausfällt.
  • Nebst den Tages- und Wochenzeitungen werden mit der IPF auch die Mitgliederzeitschriften von Organisationen, Stiftungen und Parteien unterstützt. Das sind über 1’000 verschiedene Publikationen aus einem breiten gesellschaftlichen und politischen Spektrum von links bis rechts.

Warum braucht es einen Ausbau der IPF?

Die indirekte Presseförderung hat eine hohe Breitenwirkung und stellt sicher, dass die
Bevölkerung weiterhin mit gedruckten Zeitungen und Zeitschriften bedient werden kann. Mit der Reduktion der Zustellkosten der Post werden die Verlage massgeblich entlastet; und dies in einem Bereich, in dem sie generell wenig Handlungsspielraum haben. Denn das Postgesetz sieht diverse Auflagen und Leistungsaufträge der Post vor. So werden zum Beispiel die Preise für die Zeitungszustellung distanzunabhängig und nicht nach Massgabe der entstandenen Kosten festgelegt. Damit wird ein regionalpolitisches Ziel verfolgt: Alle Bürgerinnen und Bürger erhalten zu gleichen Preisen Zugang zum Pressemarkt, was zur Folge hat, dass die Randregionen deutlich stärker gefördert werden als Städte und Agglomerationen.

Die Preise für die Postzustellung sind in den letzten Jahren gestiegen und werden weiter erhöht. Gleichzeitig wurden die Bundesbeiträge an die Post wurden reduziert. Den Preis haben die Verlage bezahlt. Mit der nun geplanten Anhebung der Bundesbeiträge an die Post wird die flächendeckende Zustellung von Tages-, Wochen- und Sonntagszeitungen auch in Zukunft sichergestellt. Zudem wird mit dem Medienpaket ein Systemfehler korrigiert. Seit Jahren wird kritisiert, dass die Ausklammerung der Frühzustellung in diesem System nicht sachgerecht sei. Dies wird nun korrigiert, in dem auch die Kosten für die Frühzustellung ermässigt werden.

Die indirekte Presseförderung ist ein Erfolgsmodell seit 1848 und hat sich über die
Jahrzehnte bewährt. Die Unabhängigkeit der Medien von Staat und Politik war dabei nie gefährdet und wird es auch in Zukunft nicht sein.

2. Bundesgesetz über die Förderung der Online-Medien (BFOM): Übertragung des bewährten Modells der indirekten Presseförderung auf die digitale Welt

  • Neu sollen Online-Medien mit jährlich 30 Millionen Franken gefördert werden. Dabei werden auch neue Anbieter gefördert und mit einer Start-Up-Förderung speziell berücksichtigt.
  • Als Bemessungsgrundlage für die Förderung gilt der mit den Online-Inhalten erzielte Ertrag aus Abonnements, Tagegspässen oder Einzelabrufen sowie freiwillige Beiträge der Leserschaft. Hier gilt: je kleiner der Umsatz, desto höher die prozentuale Unterstützung.
  • Mit der Förderung ist kein direkter, inhaltlicher Leistungsauftrag verbunden. Damit ist die Trennung von Staat und den Medien gewährleistet, die Redaktionen bleiben frei und unabhängig.

Warum braucht es das BFOM?

Mit dem Einbezug der Online-Medien in die Medienförderung soll dem Medienwandel
Rechnung getragen werden. Allerdings sind in Bezug auf die Ausgestaltung der Förderung von Online-Medien viele Fragen offen. Darum ist eine Befristung des BFOM auf sieben Jahre sinnvoll. Der VSM begrüsst, dass so wichtige Erfahrungen gesammelt werden können und die Beratungen nach vier Jahren wieder aufgenommen wird.

Eine grosse Herausforderung der Transformation ist die Etablierung digitaler Bezahlmodelle und das Erreichen einer kritischen Grösse. Darum unterstützt der Verlegerverband den Ansatz, die Förderung auf die Erträge aus dem Nutzermarkt auszurichten. Damit ist die Förderung relativ mechanisch ausgestaltet und orientiert sich am Markterfolg einer Publikation resp. Online-Plattform. Es gibt keine inhaltlichen Leistungsaufträge und die redaktionelle Unabhängigkeit ist gewährleistet.

3. RTVG: Stärkung von Branchenlösungen als Hebel der Transformation

  • Rund 28 Millionen Franken aus der bereits bestehenden Gebührenabgabe (aus dem RTVG) sollen für branchenübergreifende Projekte eingesetzt werden.
  • Unterstützt werden dabei IT-Infrastrukturprojekte (z.B. die Digital-Allianz der Schweizer Verleger oder Projekte der Nutzungsforschung), Aus- und Weiterbildungsangebote für Journalisten, Nachrichtenagenturen und weitere Branchenorganisationen wie z.B. der Presserat.
  • Mit dem Medienpaket zusätzlich gestärkt wird die bewährte Finanzierung der privaten Radio- und TV-Stationen aus der heutigen Radio- und Fernsehabgabe. Durch die Erhöhung des prozentualen Anteils zu Gunsten der privaten Radio- und TV-Stationen werden die Förderbeitrag um maximal 28 Millionen Franken pro Jahr aufgestockt.

Warum braucht es diese Branchenlösungen?

Die Unterstützung für Brancheninitiativen hilft allen Marktteilnehmern, die Transformation voranzutreiben. Die Branchenlösungen setzen bei der Infrastruktur der Medienunternehmen an und werden so zum Hebel und Sprungbrett in der digitalen Transformation und im ungleichen Wettbewerb mit internationalen Plattformen.

Fazit

Das Medienpaket ist eine wichtige und dringliche Überbrückungsfinanzierung, um die
Medienvielfalt und die Qualität der Schweizer Medienlandschaft in den nächsten sieben Jahren zu stärken und somit auch die Demokratie und den Föderalismus in der Schweiz zu stützen.

Es ist eine wichtige Investition in die Marktfähigkeit der privaten Schweizer Medien, welche sich vermehrt mit den übermächtigen, globalen Playern und auch mit der staatlich finanzierten SRG messen müssen.