URheberrecht
Position Verlegerverband Schweizer Medien
Der Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN (VSM) setzt sich für ein umfassendes und faires Urheberrecht ein, das die redaktionellen Eigenleistungen der Schweizer Medienunternehmen schützt.
Aufgrund der rasanten technologischen Entwicklungen in der Medienbranche fordert der VSM ein Anpassen des Urheberrechtes an die Realitäten im digitalen Zeitalter. Der Verlegerverband begrüsst das offensive Vorgehen der EU in Sachen Leistungsschutzrecht und setzt sich dafür ein, dass die Schweizer Politik nachzieht.
Leistungsschutzrecht
Ein Leistungsschutzrecht würde den Presseverlegern die Möglichkeit bieten, eine Abgeltung für die kommerzielle Verwertung ihres publizistischen Angebots durch Anbieter von Suchmaschinen und News-Aggregatoren einzufordern.
Der VSM ist überzeugt, dass es auch für publizistische Angebote ein Leistungsschutzgesetz braucht, so wie es bereits für andere Werke, etwa Musik oder Filme, existiert. Plattformen erzielen Werbeerträge aus der Verbreitung von journalistischen Erzeugnissen. Die Medienunternehmen haben ein Anrecht, an diesen Einnahmen beteiligt zu werden.
Die EU hat Frühling 2019 eine entsprechende Richtlinie beschlossen. Die einzelnen Länder müssen diese bindende Vorgabe innert zwei Jahren in nationales Recht umwandeln.
In der Schweiz hat das Parlament im Sommer 2019 im Rahmen der letzten URG-Revision ein Leistungsschutzrecht für die Schweiz vorerst abgelehnt. Um die Anliegen der Medienbranche dennoch aufzunehmen, beschloss die WBK-S ein Kommissionspostulat, das vom Ständerat in der Sommersession 2019 angenommen wurde. Darin wird gefordert, dass der Bundesrat die Entwicklungen in der EU, insbesondere die Umsetzung der Richtlinie für ein wirkungsvolles Leistungsschutzrecht, genau verfolgt und gegebenenfalls die Situation in der Schweiz neu beurteilt.
News / Medienmitteilungen
07.10.2019: GOOGLE VERWEIGERT SICH DEM LEISTUNGSSCHUTZRECHT
04.06.2019: LEISTUNGSSCHUTZRECHT IST NICHT VOM TISCH
16.04.2019: VERLEGER BEGRÜSSE EU-URHEBERRECHTSREFORM