Google lanciert AI Mode: Leistungsschutzrecht wichtiger denn je

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Google hat in Europa einen neuen „AI Mode“ lanciert – parallel zur klassischen Suche. Damit nutzt der Konzern journalistische Inhalte noch stärker aus: Artikel werden gleichzeitig für KI-generierte Antworten und für die bekannten Snippets verwendet – ohne Vergütung. Google & Co. profitieren dabei von einer Lücke im Schweizer Urheberrecht: Ausschnitte journalistischer Inhalte sind nicht geschützt. Jetzt braucht es mehr denn je ein Leistungsschutzrecht.


Google selbst gibt zu, dass ihr KI-System Inhalte falsch interpretieren und halluzinieren kann – und die Antworten deswegen stärker denn je mit verlässlichen Quellen untermauert. Dafür setzt Google wie auch andere KI-Anbieter auf die Snippets aus journalistischen Inhalten. Der amerikanische Konzern Alphabet und seine marktbeherrschende Suchmaschine stützen ihr Geschäftsmodell noch stärker auf die Leistung der Verlage ab – welche sie nicht vergüten. 

Schaden für Medien noch grösser

Bereits bisher war den Schaden durch das Geschäftsgebaren von Google & Co. für die Medienverlage immens. In 50–70% aller Fälle kommt es bei Google zu sogenannten zero click searches: Der User ist zufrieden mit der zusammengefassten Information, klickt nicht auf die Originalquelle weiter und bleibt im Google-Universum. So verdient Google auch dank journalistischer Inhalte alleine in der Schweiz über eine Milliarde Schweizer Franken mit Werbung alleine im Search-Bereich. Mehr als 3/4 der Online-Werbeeinnahmen in der Schweiz wandern ins Ausland, ein Grossteil davon zu Google bzw. Alphabet. 

Den Schaden tragen die Medienverlage, welche einen beträchtlichen und verlässlichen Teil der Inhalte für Google liefern – ohne dafür entschädigt zu werden. Eine Studie von FehrAdvice, begleitet von Top-Ökonomen der Universität Zürich und der ETH Zürich rund um Dr. Ernst Fehr, kam zum Schluss, dass Google den Schweizer Medien jährlich mindestens 154 Millionen Franken schuldet. 

Mit der doppelten Nutzung von Ausschnitten journalistischer Inhalte – als KI-generierte Texte und als Snippets – wird der Schaden für die Medienverlage noch grösser. So zeigen Studien, dass der Traffic bei den Medienverlagen weiter abgenommen und die zero click searches zugenommen haben.  

Leistungsschutzrecht: Urheberrechtslücke ist dringendst zu schliessen

Die Ausbeutung journalistischer Inhalte ist in der Schweiz aktuell besonders leicht, da Google nicht nur von seiner Marktmacht – Medien müssen bei Google vorkommen, um überhaupt eine Überlebenschance zu haben – sondern auch von einer Lücke im Urheberrecht profitiert. Ausschnitte journalistischer Inhalte sind nicht geschützt. Dabei zeigt die Realität deutlich: Nutzerinnen und Nutzer konsumieren Medieninhalte direkt auf Drittplattformen wie Google statt direkt bei den Medien, welche die Informationen produzieren.

Nur wenn diese Lücke mit der Umsetzung eines Leistungsschutzrechts für die Presse geschlossen wird, haben die Medienverlage die Chance, eine faire Vergütung für ihre Inhalte zu erreichen. Der Bundesrat hat dem Parlament diesen Sommer einen ausgewogenen, wirkungsvollen und schlanken Gesetzestext vorgelegt. Aktuell berät die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) dazu. 

Google & Co. wehren sich mit Händen und Füssen gegen die Vorlage, behaupten aber gleichzeitig, journalistische Inhalte hätten keinen massgeblichen Einfluss auf ihre Suchergebnisse. Eine nach Schweizer Vorbild in Deutschland durchgeführte Studie von FehrAdvice beweist das Gegenteil – und Microsoft-Präsident Brad Smith sagt es selbst: Nachrichten sind (mehr denn je) das Futter der Suchmaschinen.

Schutz vor KI-Diensten: Weitere Ergänzung im Urheberrecht notwendig

Internationale Tech-Plattformen wie Google nutzen journalistische Inhalte nicht nur für Suchmaschinen, sondern insbesondere auch für generative KI-Chatbots. Auch diese Nutzung wird heute nicht vergütet, weswegen eine Motion von Ständerätin Petra Gössi eine Klarstellung des Schutzes Geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch fordert. Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2025 einer angepassten Version zugestimmt, welche auch der Verlegerverband unterstützt. Diese Vorlage ist jetzt wieder im Ständerat und könnte in der Wintersession an den Bundesrat überwiesen werden.

Das Problem bei den KI-Chatbots ist im Gegensatz zum Leistungsschutzrecht nicht der fehlende Schutz journalistischer Ausschnitte, sondern der fehlende Schutz gegen die Form der Verwendung. Daher sind diese beiden Themen aus Sicht des VSM getrennt voneinander zu behandeln – zumal das Leistungsschutzrecht bereits internationaler Standard und das Problem seit vielen Jahr ungelöst ist. 

Mit dem neuen AI Mode verschärft Google dieses Problem – und das bestehende Ungleichgewicht. Schweizer Medien leisten einen entscheidenden Beitrag zur demokratischen Informationsversorgung. Sie verdienen dafür eine faire Vergütung. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Leistungsschutzrecht ist der notwendige nächste Schritt, um diese Gerechtigkeit herzustellen.