KVF-N tritt einstimmig auf Leistungsschutzrecht ein
Die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen KVF-N ist oppositionslos auf die Vorlage des Bundesrates zum Leistungsschutzrecht für die Medien eingetreten. Die Mehrheit der Kommission möchte das Anliegen gemeinsam mit dem Umgang durch die Anbieter von künstlicher Intelligenz (Motion Gössi) regeln.
Der Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN ist erfreut, dass die Kommission einstimmig Handlungsbedarf "beim Schutz der journalistischen Leistungen feststellt" - mit Blick auf Suchmaschinen wie auf KI-Anwendungen. Wichtig ist festzuhalten, dass Leistungsschutzrecht (Snippets) und die Motion Gössi (KI-Anwendungen) auf unterschiedliche Probleme innerhalb des Urheberrechts abzielen. Zudem droht die Lösung der Snippet-Problematik mit der gemeinsamen Behandlung der beiden Vorlagen unnötig verzögert zu werden.
Leistungsschutzrecht wichtiger denn je
Die Ausbeutung journalistischer Inhalte ist in der Schweiz aktuell besonders leicht, da die grossen, internationalen Plattformen nicht nur von ihrer Marktmacht, sondern auch von einer Lücke im Urheberrecht profitieren. Ausschnitte journalistischer Inhalte sind nicht geschützt. Dabei zeigt die Realität deutlich: Nutzerinnen und Nutzer konsumieren Medieninhalte direkt auf Drittplattformen wie Google statt direkt bei den Medien, welche die Informationen produzieren.
Mit der doppelten Nutzung von Ausschnitten journalistischer Inhalte – als KI-generierte Texte und als Snippets – wird der Schaden für die Medienverlage noch grösser. So zeigen Studien, dass der Traffic bei den Medienverlagen weiter abgenommen und zero click searches zugenommen haben. Nur wenn diese Lücke mit der Umsetzung eines Leistungsschutzrechts für die Medien geschlossen wird, haben die Medienverlage die Chance, eine faire Vergütung für ihre Inhalte zu erreichen.
Schutz vor KI-Diensten: Weitere Ergänzung im Urheberrecht notwendig
Internationale Tech-Plattformen wie Google nutzen journalistische Inhalte nicht nur für Suchmaschinen, sondern insbesondere auch für generative KI-Chatbots. Auch diese Nutzung wird heute nicht vergütet, weswegen die Motion von Ständerätin Petra Gössi eine Klarstellung des Schutzes Geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch ermöglicht. Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2025 einer angepassten Version zugestimmt, die auch der Verlegerverband unterstützt. Diese Vorlage ist jetzt wieder im Ständerat und könnte in der Wintersession an den Bundesrat überwiesen werden.
Der VSM würde es bedauern, wenn die Umsetzung des Leistungsschutzrechtes unnötig gebremst würde. Er verschliesst sich einer gemeinsamen Behandlung der beiden zukunftsweisenden Massnahmen zum Schutz Geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter aber nicht.
Zur Medienmitteilung der KVF-N
Weitere Informationen:
Andreas Zoller, Leiter Public Affairs VSM, E-Mail anzeigen, 079 828 81 13