Verleger bedauern Ablehnung der Branchenvereinbarung
Der Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN bedauert, dass die Delegierten von impressum nach 30 Verhandlungsrunden eine über mehrere Jahre verhandelte Branchenvereinbarung (im Anhang) für Medienschaffende verwerfen. Die sozialpartnerschaftliche Einigung hätte vorteilhafte Mindestarbeitsbedingungen, insbesondere bezüglich Mindestlöhnen, zusätzlichen Freitagen, Ferienanspruch, Lohnfortzahlung sowie Mutterschafts- und Elternurlaub für rund 4000 angestellte Journalist(inn)en in der Schweiz bedeutet. Das Arbeitsverhältnis mit Freischaffenden sollen weiterhin einzelvertraglich geregelt werden.
Die Ablehnung der Branchenvereinbarung (BV) durch impressum ist eine verpasste Chance für die bei privaten Medienverlagen tätigen Angestellten. Medienschaffende hätten von der Vereinbarung, die für grosse wie für kleine Verlage in der Deutschschweiz und im Tessin gelten soll, mannigfaltig profitiert:
- Einstiegslöhne: Der monatliche Einstiegslohn für festangestellte Journalistinnen und Journalisten (BR) soll neu mindestens CHF 5’300 (bei Verlagen mit weniger als 500 Mitarbeitenden), respektive CHF 5’800 (bei mehr als 500 Mitarbeitenden) umfassen, beim technischen Redaktionspersonal CHF 5’000, respektive 5’300.
- Lohnfortzahlung: Mitarbeitende erhalten nach Ablauf der Probezeit bei Krankheit während der ersten 30 Tage 100 Prozent des Lohnes, während der nachfolgenden 690 Tage 80 Prozent des Lohnes.
- Zusätzliche Freitage: Mitarbeitende, die an mindestens 15 Sonn- oder Feiertagen im Sinne des Arbeitsgesetzes arbeiten, werden fünf zusätzliche Freitage gewährt. Ebenso Mitarbeitenden, die in 25 oder mehr Nächten Nachtarbeit leisten.
- Ferienanspruch: Mitarbeitende haben Anspruch auf fünf, ab Vollendung des 50. Altersjahres auf sechs Wochen Ferien.
- Mutterschaftsurlaub: In Ergänzung des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs werden während dessen Dauer die Taggelder der EO auf 100% des Lohnes ergänzt und wird der Urlaub um zwei Wochen verlängert, wobei während der Verlängerung mindestens 80 Prozent des Lohnes bezahlt werden. Die Arbeitnehmerin kann zudem auf ihren Wunsch hin einen zusätzlichen, unbezahlten Urlaub von einem Monat im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub beziehen.
- Urlaub des anderen Elternteils: Die Taggelder der EO während des Urlaubs des anderen Elternteils werden während zwei Wochen auf 100% des Lohnes ergänzt. Der andere Elternteil kann zudem auf seinen Wunsch hin einen zusätzlichen, unbezahlten Urlaub von maximal einem Monat im Anschluss an den Urlaub beziehen.
Mit diesen und weiteren Elementen der sozialpartnerschaftlichen Einigung hätten potentiell rund 4000 angestellte Medienschaffende in der Schweiz von vorteilhaften Mindestarbeitsbedingungen profitiert. Bedauerlich ist vor diesem Hintergrund, dass impressum die Situation freischaffender Journalistinnen und Journalisten zwingend in der BV regeln wollte. Seit jeher wird dies durch bewährte einzelvertragliche Vereinbarungen geregelt.
Unverständlich ist auch die Forderung der Delegierten von impressum, dass mindestens 2/3 der Mitglieder des VSM sich dem Vertrag anschliessen müssten. Die Branchenvereinbarung hält fest, dass diese in Kraft tritt, wenn Dreiviertel der bei den VSM-Mitgliedern tätigen Medienschaffenden mit BR-berechtigender Tätigkeit dieser unterstünden. Damit profitieren rund 4000 angestellte Medienschaffende in der Deutschschweiz und im Tessin.
Der VSM hält an Dialogbereitschaft fest, bestehendes Angebot gilt
impressum schliesst mit Maximalforderungen die Augen vor den Herausforderungen der Verlage: Rückgängiger Medienkonsum, zu Big Tech-Unternehmen ins Ausland abfliessende Werbegelder sowie die ungefragte und unbezahlte Inhaltsübernahme durch KI-Anbieter. Vor diesem Hintergrund ist die Bereitschaft der Medienhäuser für die Branchenvereinbarung (im Anhang) umso bedeutender.
Der Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN hält an seiner Dialogbereitschaft fest und schliesst auch eine Rückkehr an den Verhandlungstisch nicht aus. Dazu gehört, dass das gemachte Angebot einer Branchenvereinbarung an die Arbeitnehmendenseite – eine Annahme durch die VSM-Mitglieder vorbehalten – aktuell noch gilt. impressum und Syndicom haben es in der Hand, mit Mindestarbeitsbedingungen für rund 4000 betroffene Mitarbeitende zur Stärkung des Medienplatzes Schweiz beizutragen.
Kontakt:
Pia Guggenbühl, Direktorin VSM, E-Mail anzeigen, 079 566 60 10