EuGH stärkt Leistungsschutzrecht – wichtiges Signal für den Urheberrechtsschutz in der Schweiz

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden letztinstanzlichen Urteil den Schutz des Geistigen Eigentums von Presseverlagen gegenüber grossen Technologieplattformen deutlich gestärkt. Das höchste europäische Gericht bestätigt, dass Staaten Plattformen verpflichten dürfen, mit Verlagen über die Nutzung journalistischer Inhalte zu verhandeln, Transparenz über deren Nutzung zu schaffen und faire Vergütungen sicherzustellen.

Der Entscheid betrifft die italienische Umsetzung des Leistungsschutzrechts und stärkt gleichzeitig die regulatorischen Ansätze mehrerer europäischer Staaten – insbesondere Frankreichs, wo bereits heute relevante Vergütungen für die Nutzung journalistischer Inhalte durch Suchmaschinen und Plattformen fliessen.

Der Gerichtshof bestätigt ausdrücklich, dass EU-Länder

  • Plattformen zu Verhandlungen mit Verlagen verpflichten dürfen,

  • Transparenz über die Nutzung journalistischer Inhalte verlangen können,

  • die Sichtbarkeit journalistischer Inhalte während Verhandlungen schützen dürfen

  • sowie regulatorische Mechanismen inklusive Sanktionen zur Durchsetzung fairer Vergütungen vorsehen können.

Der Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN (VSM) sieht darin ein wichtiges Signal für die Schweiz und die laufenden Diskussionen rund um die Umsetzung der Motion Gössi sowie eines Schweizer Leistungsschutzrechts.

Schweiz muss dringend nachziehen

«Das Urteil bestätigt klar: Ein wirksames Leistungsschutzrecht darf nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern muss auch durchsetzbar sein», sagt VSM-Direktorin Pia Guggenbühl. «Europa bewegt sich klar in Richtung eines wirkungsvollen Schutzes des Geistigen Eigentums und fairer Vergütungen für journalistische Inhalte – die Verlage in der Schweiz dürfen nicht länger benachteiligt werden.»

Besonders relevant dürfte das Urteil auch im Hinblick auf Künstliche Intelligenz werden. Die Nutzung journalistischer Inhalte durch KI-Systeme gewinnt rasant an Bedeutung und dürfte künftig noch wesentlich grössere Vergütungsfragen aufwerfen als klassische Suchmaschinen-Snippets. Es ist zwingend und dringlich, mit einer griffigen Umsetzung der Motion Gössi und des Leistungsschutzrechts das Urheberrecht wirksam zu stärken. Nur so sind auch in der Schweiz faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Verlagen und globalen Plattformen möglich.

 

Kontakt:

Pia Guggenbühl, Direktorin VSM, E-Mail anzeigen, 079 566 60 10
Andreas Zoller, Leiter Public Affairs VSM, E-Mail anzeigen, 079 828 81 13