Zustellung von Zeitungen darf nicht geschwächt werden

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Bildquelle: Post

Der Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN (VSM) hat im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des Postgesetzes Stellung genommen. Der VSM zeigt sich besorgt, dass der vorgesehene Schwellenwertmechanismus und der neue Mindestumfang die tägliche Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften mittelfristig schwächen könnten. Die Informationsversorgung der Bevölkerung darf nicht zum Nebeneffekt einer rein mengenbasierten Regulierung werden.

Mit der Teilrevision des Postgesetzes will der Bundesrat der Post erlauben, bei Unterschreiten bestimmter Schwellenwerte eine Anpassung der Grundversorgung zu beantragen. Bei den Zeitungen und Zeitschriften in der Tageszustellung liegt der Schwellenwert bei 350 Millionen zugestellten Exemplaren pro Jahr. 2025 waren es noch 489 Millionen, bei einem jährlichen Rückgang von rund 3,6 Prozent. Im dazugehörigen Mindestumfang ist bereits vorgesehen, dass Zeitungen künftig nur noch an fünf statt sechs Wochentagen zugestellt werden müssen. Die heutige Garantie der Zustellung bis 12.30 Uhr in Gebieten ohne Frühzustellung soll ersatzlos entfallen.

Presseförderung und Zustellung dürfen nicht auseinanderfallen

Zusätzlich beantragt der Bundesrat, die geltende Vorgabe zu streichen, wonach die Zustellpreise für Zeitungen in ländlichen und peripheren Gebieten den Preisen in grösseren Agglomerationen entsprechen müssen. Als Ausgleich verweist der erläuternde Bericht auf einen vorgesehenen Ausbau der indirekten Presseförderung. Der VSM fordert, dass ein solcher Ausbau rechtlich verbindlich und zeitlich gesichert erfolgt, bevor die heutige Preisvorgabe fällt. Eine blosse Absichtserklärung genügt nicht, um die Zustellkosten für die regionale und lokale Presse tragbar zu halten.

Der VSM zeigt sich zudem besorgt, dass der Bundesrat bei einem Antrag der Post nicht verpflichtet ist, Massnahmen im selben Bereich zu prüfen, in dem ein Schwellenwert unterschritten wird. Damit bleibt unklar, wie die publizistische Bedeutung der Tageszustellung im Entscheidverfahren tatsächlich gewichtet wird.

Wichtiger Pfeiler der DemokratiE

Für den VSM bleibt die tägliche Zustellung von abonnierten Zeitungen bis 12.30 Uhr in Gebieten ohne Frühzustellung von demokratierelevanter Bedeutung. 2025 wurden rund 489 Millionen Exemplare abonnierter Zeitungen und Zeitschriften durch die Post zugestellt, ein grosser Teil davon in ländlichen und peripheren Regionen ohne private Zustellalternative. Eine flächendeckende private Frühzustellung ist für die Medienunternehmen wirtschaftlich nicht finanzierbar, weshalb die Postzustellung in diesen Gebieten alternativlos ist.

Mehrfach belegt ist zudem, dass die Stimmbeteiligung von Zeitungsleserinnen und -lesern deutlich höher ist als bei allen anderen. Eine Schwächung der Zustellung träfe deshalb nicht nur die Verlage wirtschaftlich, sondern auch die demokratische Meinungsbildung in der Fläche.

Der VSM fordert das UVEK und den Bundesrat auf, den Schwellenwertmechanismus so auszugestalten, dass die publizistische Bedeutung der Tageszustellung ausdrücklich berücksichtigt wird, und die Kompensation für den Wegfall der Agglomerationsvorgabe verbindlich abzusichern.

 

Kontakt:
Pia Guggenbühl, Direktorin VSM, E-Mail anzeigen, 079 566 60 10
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