«Memorandum of Understanding» Schweizer Medien setzen Standard für faire Übernahme journalistischer Inhalte
Der Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN (VSM) lanciert ein Memorandum of Understanding für mehr Transparenz gegenüber dem Publikum und Fairness im Umgang mit journalistischen Leistungen. Es definiert gemeinsame Grundsätze für Quellenangaben, Verlinkungen und die Zweitverwertung fremder journalistischer Leistungen. Als erste Unternehmen unterzeichnen Ringier Medien Schweiz, die NZZ, CH Media, Somedia, die Freiburger Nachrichten und die Gammeter Media die freiwillige Selbstverpflichtung. Auch die Konferenz der ChefredaktorInnen unterstützt die Vereinbarung. Weitere Medienunternehmen können sich anschliessen – unabhängig von einer Mitgliedschaft beim VSM.
Journalistische Inhalte lassen sich im digitalen Raum heute schnell und einfach weiterverbreiten und aufgreifen. Umso wichtiger sind klare Spielregeln: Sie machen für das Publikum nachvollziehbar, woher Informationen stammen, stärken die Glaubwürdigkeit journalistischer Berichterstattung und sichern einen fairen Umgang mit den Leistungen anderer Redaktionen. Mit dem Memorandum of Understanding «Transparenz und faire Übernahme journalistischer Inhalte» schaffen die beteiligten Medienunternehmen einen gemeinsamen Rahmen, der Transparenz stärkt, die journalistische Erstleistung respektiert und gleichzeitig die redaktionelle Eigenständigkeit wahrt.
Quellen klar nennen und Original verlinken
Das Memorandum definiert: Wer journalistische Inhalte eines anderen Mediums übernimmt, weist die Originalquelle klar und gut sichtbar aus. Die Quellenangabe soll spätestens bei der ersten inhaltlich relevanten Bezugnahme erfolgen und bei längeren Beiträgen oder mehrfacher Bezugnahme wiederholt werden. Online ist zudem ein direkter Link zum Originalartikel zu setzen – unabhängig davon, ob dieser frei zugänglich ist oder sich hinter einer Paywall befindet.
Besondere Sorgfalt gilt gemäss dem Memorandum of Understanding bei exklusiven Recherchen, Interviews, Enthüllungen und vergleichbaren Eigenleistungen. Hier soll die ursprüngliche journalistische Leistung durch eine prominente und frühzeitige Nennung der Quelle besonders klar erkennbar bleiben. Die transparente Zuordnung würdigt die investierte Recherchearbeit und verhindert, dass beim Publikum der Eindruck einer eigenen Erstleistung entsteht.
Zweitverwertung bleibt die Ausnahme
Das Memorandum unterscheidet zwischen journalistischer Weiterbearbeitung mit substanzieller Eigenleistung und blosser Zweitverwertung. Wer durch eigene Recherche neue Fakten beisteuert, zusätzliche unabhängige Quellen heranzieht, Ausgangsmaterial überprüft oder eine substanzielle eigene Kontextualisierung vornimmt, erbringt eine eigenständige journalistische Leistung. Die Pflicht zur transparenten Quellenangabe bleibt dabei bestehen.
Für reine Zweitverwertungen gelten weitergehende Regeln: Die paraphrasierte oder vollständige Übernahme ganzer Artikel oder substanzieller Teile ist nicht zulässig. Zweitverwertungen sollen zudem punktuell bleiben; eine systematische Nutzung fremder journalistischer Inhalte ist untersagt.
Kritik und Anschlussrecherchen bleiben ausdrücklich geschützt
Das Memorandum soll journalistischen Wettbewerb nicht einschränken. Kritische Berichterstattung, die Überprüfung oder Widerlegung von Aussagen sowie eigene Anschlussrecherchen dürfen weder verhindert noch verzögert werden. Damit verbindet die Selbstverpflichtung die faire Anerkennung journalistischer Erstleistungen mit der Freiheit und Verantwortung unabhängiger Redaktionen.
Die teilnehmenden Medienunternehmen richten eine Kontaktstelle ein, über die mögliche Verstösse rasch angesprochen und geklärt werden können. Bei Konflikten gilt ein abgestuftes Verfahren: Zunächst erfolgt die direkte Kontaktaufnahme, danach bei Bedarf eine Klärung zwischen den redaktionellen Leitungen der beteiligten Medienhäuser. Erst bei anhaltender Uneinigkeit oder wiederholtem systematischem Fehlverhalten ist eine Konsultation auf Ebene des VSM vorgesehen.
Gleichzeitig verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, die Grundsätze des Memorandums intern zu kommunizieren und deren Einhaltung über ihre redaktionellen Kanäle hinweg zu koordinieren.
Offen für die gesamte Medienbranche
Als erste Unternehmen unterzeichnen Ringier Medien Schweiz, die NZZ, CH Media, Somedia, die Freiburger Nachrichten und die Gammeter Media die freiwillige Selbstverpflichtung. Auch die Konferenz der ChefredaktorInnen unterstützt die Vereinbarung, um journalistische Leistungen zu schützen und ein Bewusstsein für die ethische Problematik der «Abschreiberei» zu schaffen.
Das Memorandum versteht sich als dynamisches Regelwerk und wird mindestens alle zwei Jahre gemeinsam mit den teilnehmenden Medienunternehmen überprüft und bei Bedarf an technologische Entwicklungen und neue publizistische Standards angepasst.
Die Teilnahme steht allen Medienunternehmen offen, die sich zu den festgehaltenen Grundsätzen journalistischer Sorgfalt und Fairness bekennen – unabhängig davon, ob sie Mitglied des VSM sind. Der Beitritt erfolgt durch eine formlose Erklärung gegenüber der Geschäftsstelle des VSM.
Kontakt:
Pia Guggenbühl, Direktorin VSM, E-Mail anzeigen, 079 566 60 10
Andreas Zoller, Leiter Public Affairs VSM, E-Mail anzeigen, 079 828 81 13