Plattformregulierung – Medienvielfalt schützen

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Der Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN (VSM) begrüsst, dass der Bundesrat die Regulierung grosser Plattformen vorantreibt. Die Vorlage muss jedoch auch die Medienvielfalt und die freie Meinungsbildung wirksam schützen. Der VSM fordert verbindliche Massnahmen gegen systemische Risiken, mehr Transparenz über Algorithmen und eine konsequente Rechtsdurchsetzung bei rechtswidriger Werbung.

«Internationale Plattformen beeinflussen massgeblich, welche Nachrichten die Menschen überhaupt zu Gesicht bekommen. Diese Meinungsmacht und die enorme wirtschaftliche Marktmacht dürfen nicht ohne Verantwortung bleiben. Wer die öffentliche Debatte prägt, muss auch die Risiken für Medienvielfalt und Demokratie begrenzen», sagt VSM-Präsident Andrea Masüger.

Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2026 beschlossen, am Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) festzuhalten. Das UVEK soll bis Ende Juni 2027 eine Botschaft ausarbeiten. Der VSM begrüsst diesen Entscheid. Die Vorlage enthält wichtige Transparenz- und Beschwerdepflichten, weist aber weiterhin entscheidende Lücken auf.

Risiken erkennen reicht nicht – Plattformen müssen handeln

Der VSM fordert, dass die grossen Plattformen nicht nur systemische Risiken untersuchen, sondern auch wirksame Risikominderungsmassnahmen ergreifen müssen. Dazu gehören insbesondere Risiken für die Medienvielfalt, die öffentliche Meinungsbildung und demokratische Prozesse.

Bereits in seiner Vernehmlassungsantwort verlangte der VSM, Artikel 20 entsprechend zu ergänzen. Die Plattformen sollen zudem verpflichtet werden, die festgestellten Risiken mit geeigneten Massnahmen zu begrenzen und über deren Wirkung zu berichten. Diese Forderung wird breit unterstützt: 65 Vernehmlassungsteilnehmende verlangten eine Pflicht zur Risikominderung.

Der europäische Digital Services Act (DSA) geht hier weiter. Er verpflichtet sehr grosse Plattformen und Suchmaschinen, systemische Risiken auch für die Medienfreiheit und den Medienpluralismus zu bewerten (Art. 34) und wirksam zu mindern (Art. 35). An diesem Ansatz soll sich auch die Schweiz orientieren.

Meinungsmacht begrenzen und Desinformation entgegenwirken

Die Algorithmen der grossen Plattformen entscheiden mit, welche journalistischen Inhalte sichtbar sind, welche Reichweite sie erzielen und welche Informationen die öffentliche Debatte prägen. Diese Entscheidungen sind für die Medienunternehmen und die Bevölkerung oft kaum nachvollziehbar.

Der VSM fordert deshalb mehr Transparenz bei Empfehlungssystemen, echte Wahlmöglichkeiten für Nutzerinnen und Nutzer sowie nachvollziehbare Entscheidungen bei der Einschränkung journalistischer Inhalte.

Gleichzeitig müssen Plattformen systemischen Risiken durch die Verbreitung von Desinformation entgegenwirken. Dabei sind die Meinungs- und Informationsfreiheit sowie die redaktionelle Unabhängigkeit der Medien zu wahren.

Bestehendes Recht auch gegenüber Big Tech durchsetzen

Handlungsbedarf besteht ebenso bei rechtswidriger Werbung. Betrügerische Anzeigen und der Missbrauch von Identitäten sind bereits heute unzulässig. Während Schweizer Medienunternehmen für ihre Inhalte und Werbung rechtliche Verantwortung tragen, ist die Durchsetzung bestehender Vorschriften gegenüber internationalen Plattformen oftmals schwierig.

Der VSM fordert deshalb klare Verantwortlichkeiten, wirksame Melde- und Beschwerdeverfahren sowie transparente Werbearchive. Entscheidend ist zudem eine handlungsfähige Rechtsvertretung der Plattformen in der Schweiz.

Es geht nicht darum, die rechtlichen Standards für Schweizer Medien zu senken. Vielmehr muss sichergestellt werden, dass geltendes Recht auch gegenüber den grossen internationalen Plattformen konsequent durchgesetzt werden kann.

Jugendschutz stärken und Medienkompetenz fördern

Der VSM begrüsst ausdrücklich, dass der Bundesrat den Kinder- und Jugendschutz ausbauen will. Positiv sind insbesondere die vorgesehenen Risikominderungsmassnahmen für Minderjährige, das Verbot profilbasierter Werbung an Minderjährige und die Ausweitung des Meldeverfahrens auf sämtliche mutmasslich rechtswidrigen Inhalte.

Für einen wirksamen Jugendschutz braucht es jedoch auch Medienkompetenz. «Junge Menschen müssen lernen, verlässliche Nachrichten von Desinformation und manipulierten Inhalten zu unterscheiden. Dazu brauchen sie Medienkompetenz und Zugang zu unabhängigem Journalismus», sagt VSM-Direktorin Pia Guggenbühl.

KI-Anwendungen erfassen – Urheberrecht separat regeln

Der VSM begrüsst, dass auch KI-Suchmaschinen unter das KomPG fallen sollen. Klärungsbedarf besteht weiterhin bei generativen KI-Anwendungen, die Informationen auswählen, aufbereiten und direkt an Nutzerinnen und Nutzer vermitteln.

Die urheberrechtlichen Fragen müssen parallel dazu im Rahmen der Umsetzung der Motion Gössi geregelt werden. Der VSM fordert einen wirksamen Schutz journalistischer Inhalte sowie faire Lizenzierungs- und Vergütungsmodelle.

Mit Blick auf die Botschaft des Bundesrats erwartet der VSM eine Plattformregulierung, die nicht bei Transparenzpflichten stehen bleibt, sondern die Verantwortung der grossen Technologieunternehmen wirksam einfordert und die Medienvielfalt nachhaltig schützt.

 

Kontakt:

Pia Guggenbühl, Direktorin VSM, E-Mail anzeigen,
079 566 60 10

Andreas Zoller, Leiter Public Affairs und Mitglied der Geschäftsleitung VSM, E-Mail anzeigen, 079 828 81 13