VSM begrüsst Plattformregulierung und fordert weitere Schritte
Wie bringt man Suchmaschinen, Social-Media-Plattformen und KI-Anbieter dazu, mehr Verantwortung für ihre Inhalte zu übernehmen? Das geplante “Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG)” ist ein dringlicher und wichtiger Baustein auf diesem Weg.
Der VSM begrüsst die Vorlage im Grundsatz und wird sich entsprechend in die Vernehmlassung einbringen, welche noch bis zum 16. Februar 2026 läuft. Das KomPG trägt zur Stärkung von Nutzerrechten, Transparenz und Fairness im digitalen Raum bei, bleibt jedoch in wesentlichen Punkten unvollständig. Insbesondere braucht es eine kohärente Weiterentwicklung in angrenzenden Bereichen wie KI-Regulierung sowie Wettbewerbs- und Medienrecht. Angesichts der Bedeutung einer vielfältigen und verlässlichen Informationslandschaft für die Schweizer Demokratie greift der Entwurf insgesamt zu zurückhaltend.
Vorlage mit Verbesserungspotenzial
Konkrete Forderungen des VSM sind eine klare Abgrenzung redaktioneller Medienangebote von Plattformen, wirksame und durchsetzbare Transparenz-, Mitteilungs- und Beschwerdepflichten, mehr Transparenz und Wahlmöglichkeiten bei algorithmischen Empfehlungssystemen sowie strengere Vorgaben in der Werberegulierung und beim Datenzugang. Zudem sollen systemische Risiken nicht nur analysiert, sondern auch aktiv gemindert werden – und KI-basierte Such- und Antwortsysteme klar unter das KomPG fallen.
Auch KI-Anbieter müssen in die Pflicht genommen werden
Zentral ist aber, dass das Gesetz nur ein Baustein in der Regulierung von Tech-Plattformen und KI-Anwendungen bleibt. Parallel dazu muss der Schutz journalistischer (und anderer kreativer) Inhalte vor der ungefragten und unvergüteten Nutzung durch KI-Anwendungen oder Suchmaschinen gewährleistet werden. Zudem müssen auch KI-Anbieter Verantwortung für ihre Anwendungen und Erzeugnisse übernehmen – und mehr Transparenz schaffen. Der VSM erwartet spätestens Ende 2026 eine griffige, umfassende Vorlage im Bereich des Urheberrechts (Motion Gössi) und darüber hinaus weitere Schritte hinsichtlich der Regulierung Künstlicher Intelligenz.