GEISTIGES EIGENTUM

Der Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN (VSM) setzt sich für ein faires und dem digitalen Zeitalter angepasstes Urheberrecht ein, das die redaktionellen Eigenleistungen der Schweizer Medienunternehmen schützt. Die Schweiz ist besonders auf den verlässlichen Schutz des geistigen Eigentums angewiesen. Sie verfügt über keine anderen Ressourcen und lebt von Innovation. Darum gilt für jede Branche: Wer von geistigem Eigentum anderer profitiert, muss hierfür eine faire Abgeltung entrichten.

Marktmächtige, internationale Tech-Plattformen stützen ihre Angebote - seien es Suchmaschinen, News-Aggregatoren oder KI-Chatbots - wesentlich auf journalistische Inhalte. Sie erzielen einen Löwenanteil der Werbeeinnahmen in der Schweiz, ohne die Urheber der Inhalte fair zu vergüten. Sie substituieren die Angebote der Medien mit deren Inhalten und gefährden damit das Geschäftsmodell Journalismus und die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit vielfältigen, unabhängigen Informationen. 

Das Urheberrecht muss an die digitale Realität angepasst werden, damit der Schutz journalistischer Inhalte weiterhin gewährleistet ist. Dafür braucht es einerseits ein griffiges Leistungsschutzrecht für die Presse und andererseits eine Klarstellung des Schutzes gegenüber der Nutzung durch KI-Anwendungen (Motion Gössi). 

Leistungsschutzrecht

Ein Leistungsschutzrecht für die Presse bietet den Medienverlage im Urheberrecht die Möglichkeit, eine Abgeltung für die kommerzielle Verwertung ihres publizistischen Angebots durch Anbieter von Suchmaschinen und News-Aggregatoren einzufordern.

Internationale Tech-Giganten wie Google zeigen Ausschnitte journalistischer Inhalte (Snippets) in Suchmaschinen und Newsaggregatoren an. Zahlreiche Studien zeigen, dass eine grosse Mehrheit der Userinnen und User nicht auf die Websites der Originalquellen weiterklickt (“zero click”). Die Plattformen verdienen Geld mit den Inhalten der Medienverlage, ohne diese zu vergüten. Eine experimentelle Studie von FehrAdvice, begleitet von Ökonomen der Universität Zürich sowie der ETH Zürich und mittlerweile in mehreren Ländern durchgeführt, zeigt die hohe Relevanz journalistischer Inhalte für Google auf. Die Studie kommt zum Schluss, dass alleine Google den Schweizer Medienverlagen jährlich 154 Millionen Franken für das Anzeigen von Snippets schuldet. 

Die Vorlage des Bundesrates, welche nach erfolgreicher Vernehmlassung ab Herbst 2025 im Parlament behandelt wird, übernimmt die Grundidee, aber auch die wichtigsten Erkenntnisse der EU-Direktive über ein Leistungsschutzrecht. Ein zentrales Element ist der liberale Ansatz mit einem Vergütungsanspruch, welcher ausschliesslich eine Verwertungsgesellschaft kollektiv für alle Verlage verhandeln kann. Die Verteilung der Vergütung soll auch über den journalistischen Aufwand bemessen werden, zudem sollen Medienschaffende angemessen beteiligt werden. 

Motion Gössi: Schutz journalistischer Inhalte vor Nutzung durch KI-Anwendungen

KI-Dienste wie ChatGPT oder Perplexity saugen heute journalistische und andere kreative Inhalte ohne Genehmigung oder Vergütung ab und geben diese als eigene «Auskünfte» auf Benutzeranfragen wieder. Selbst Bezahlschranken werden dabei teilweise von KI-Diensten umgangen. Mit diesem Vorgehen der KI-Dienste, die mit ihrem Geschäftsmodell das geistige Eigentum der Medien und kreativen Berufe missachten, werden die Medien nach und nach substituiert bzw. ersetzt und aus dem Markt gedrängt. Dabei brauchen nicht nur Demokratie und Rechtsstaat einen unabhängigen und vielfältigen Medienplatz. Auch die KI-Anbieter sind auf verlässliche journalistische Inhalte angewiesen. Das kulturelle Erbe braucht denselben Schutz vor einer Ausbeutung durch KI.
 
In Sachen Innovation ist die Schweiz, die über keine anderen Ressourcen verfügt, auf den guten Schutz des geistigen Eigentums angewiesen. Darum gilt für jede Branche: Wer vom geistigen Eigentum anderer profitiert, muss hierfür eine faire Abgeltung entrichten. Der Schutz des geistigen Eigentums im Urheberrecht ist technologieneutral und muss darum selbstverständlich auch für KI-Dienste gelten. Eine Motion von Ständerätin Petra Gössi geht Hand in Hand mit den weltweiten Bestrebungen, die KI-Entwicklung zu fördern und gleichzeitig die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass ein fairer Interessensausgleich zwischen KI-Anbietern und den eigentlichen Urhebern stattfinden kann.
 
Während in den USA millionenschwere Gerichtsverfahren gegen die KI-Dienste laufen und auch in Europa die Gerichte angerufen werden (z.B. dänische Medien gegen Open AI), kann die Schweiz mit dieser Motion ein positives Signal senden und für KI-Dienste rasch Rechtssicherheit schaffen. Dabei stellt die Motion sicher, dass die weltweiten Entwicklungen mitgedacht werden. Auf die Interessen der Schweiz als Standort für Forschung und Innovation ist Rücksicht zu nehmen.