SERVICE PUBLIC

Die Mitglieder des Verlegerverbandes SCHWEIZER MEDIEN (VSM) tragen zum Service Public in der Schweiz bei. Gleichzeitig engagiert sich der VSM für dessen Stärkung. So braucht die Schweiz etwa eine ausgebaute postalische Grundversorgung, eine starke SRG und eine moderne digitale Infrastruktur. Gleichzeitig sollen die bundesnahen Betriebe aber möglichst auf private Anbieter Rücksicht nehmen und Wettbewerbsverzerrungen verhindern. 

Postalische Grundversorgung

Die Zustellung von abonnierten Zeitungen gehört heute zum Grundversorgungsauftrag der Post. Dies stellt sicher, dass Abonnentinnen und Abonnenten ihre Tages- oder Wochenzeitung an sechs Wochentagen bis spätestens um 12:30 Uhr nach Hause geliefert bekommen. Für den VSM ist zentral, dass diese Grundversorgung weiterhin gewährleistet bleibt. Sie ist demokratierelevant und für grosse Teile der Bevölkerung noch immer essenziell - ohne sie wäre die ausreichende Informationsversorgung gefährdet. 

Im Jahr 2020 wurden 964 Mio. gedruckte Zeitungsexemplare durch die Post befördert , insbesondere in ländlichen Gebieten der Schweiz, in welchen keine Frühzustellung durch Drittanbieter erfolgt. Die Post stellt so sicher, dass alle Teile der Bevölkerung täglich Zugang zu hochwertigem Journalismus erhalten.

Der Anteil der gedruckten Auflage ist bei den meisten Tages- und Wochenzeitungen nach wie vor deutlich höher als derjenige der digital vertriebenen Exemplare. Daran wird sich auch in absehbarer Zukunft wenig ändern. Nach Einschätzung der Post und VSM werden selbst nach 2030 pro Jahr noch über 600 Millionen abonnierte Zeitungsexemplare befördert.

Keine Einschränkung der heutigen Grundversorgung mit Verordnungsrevision

Im Rahmen einer Revision der Postverordnung soll die Grundversorgung auch im Bereich der Zeitungszustellung leicht eingeschränkt werden. Konkret sieht die Revision zwei für die Medienverlage relevante Änderungen vor:

  • Reduktion der Laufzeitvorgaben: Einhaltung der 12:30-Regel (dort, wo es keine Frühzustellung gibt) nur noch in 90% der Fälle
  • keine Zustellung an ganzjährig bewohnte Haushalte ausserhalb des Siedlungsgebiets mehr

Der Verlegerverband Schweizer Medien unterstützt grundsätzlich die Ausrichtung der Grundversorgung auf digitale Entwicklungen. Im Hinblick auf die Versorgung mit abonnierten Tageszeitungen lehnt er jedoch sowohl die geplante Lockerung der Laufzeitvorgaben als auch die Einschränkung der flächendeckenden Zustellung entschieden ab. Für die Pressevielfalt und die gleichwertige Versorgung aller Bevölkerungsteile ist eine pünktliche und vollständige Zustellung abonnierter Tageszeitungen auch in peripheren Regionen zwingend erforderlich.

Verhältnis zwischen den Angeboten der SRG und den privaten Medien

Medien sind für das Funktionieren unserer direkten Demokratie zentral, doch sie stehen zunehmend unter Druck. Die Medienvielfalt in der Schweiz kann nur erhalten werden, wenn sich private und öffentlich-rechtliche Medien komplementieren. Die mediale Ausgangslage hat sich in den letzten Jahren drastisch verändert. Angesichts der aktuellen Herausforderungen muss sich die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR) umso mehr auf Angebote fokussieren, welche die privaten Medien nicht konkurrenzieren. Zur Stärkung der Medienvielfalt haben sich die SRG und der Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN im Frühjahr 2025 erstmals auf gemeinsame Massnahmen geeinigt. 
 
Die direkte Demokratie der Schweiz lebt von einer vielfältigen und verlässlichen Medienlandschaft. Eine umfassende journalistische Versorgung auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene ist zentral, damit die Bevölkerung fundierte Entscheidungen treffen kann. Die SRG und die privaten Medienanbieter tragen gemeinsam diese Verantwortung. Angesichts der digitalen Transformation, schrumpfender Werbemärkte, zunehmender internationaler Konkurrenz und veränderter Nutzungsgewohnheiten sehen sie sich jedoch mit grossen Herausforderungen konfrontiert.

Mit der Vereinbarung wollen private und öffentlich finanzierte Medien gemeinsam das Vertrauen der Bevölkerung und Politik stärken und die Medienvielfalt schützen. Weitere Ziele sind, Anreize für Investitionen von Werbegeldern in Schweizer Medien zu schaffen und die Regulierung von KI-Anbietern zu stärken.
 
«Wenn öffentliche und private unabhängige Medien sich ergänzen, gewinnen am Ende die Bürgerinnen und Bürger», betont Andrea Masüger, Präsident des VSM. In mehrmonatigen Verhandlungen haben VSM und SRG gemeinsame Massnahmen zur Stärkung des Medienplatzes definiert. Es ist das erste Mal, dass öffentliche und private Medien in der Schweiz eine derartige Zusammenarbeit eingehen.
 
Konzentration auf das Kerngeschäft der SRG im digitalen Bereich
 
Im Zentrum der Vereinbarung steht das Online-Angebot der SRG, das für die Erfüllung ihres Service-Public-Auftrags von existenzieller Bedeutung ist. Die SRG wird sich digital aber noch stärker auf ihr Kerngeschäft, Radio und TV, konzentrieren. Zudem verzichtet sie weiterhin auf Werbung im Online-Angebot und nutzt ausländische Plattformen wie YouTube oder Instagram nur in Ausnahmefällen.
 
Die SRG begrenzt Textbeiträge künftig auf 2400 Zeichen, Beiträge in Nachrichten und Sport werden mit passenden Audio- oder Video-Inhalten verknüpft. Interaktive Formate bleiben Ausnahmen, ebenso verzichtet die SRG auf textbasierte Liveticker bei exklusiv übertragenen Sportereignissen. Ergänzend wird die SRG, wo redaktionell sinnvoll, auf Beiträge privater Schweizer Medien verlinken und damit deren Reichweiten stärken.
 
Fokus auf Kooperation 
 
Bei Sportübertragungen wird sich die SRG auf Inhalte konzentrieren, die von kommerziellen Anbietern nicht abgedeckt werden, und nimmt bei der Auswahl von Rechten verstärkt Rücksicht auf private Anbieter. Die SRG prüft hier aktiv Kooperationen wie beispielsweise Bietergemeinschaften, immer unter der Berücksichtigung der kartellrechtlichen Vorgaben. 
 
Die SRG und der Verlegerverband planen, ihre Zusammenarbeit gezielt auszubauen: So stellt die SRG täglich nutzbares Rohmaterial ohne Logos zur Verfügung und beteiligt sich an einer Replay-TV-Branchenlösung. Zudem investiert sie den Grossteil ihrer Online-Marketingmittel bei privaten Schweizer Medienhäusern und setzt damit ein wichtiges Zeichen zur Stärkung des Werbemarkts Schweiz.
 
Beteiligung Login-Allianz und KI-Sperrung
 
Zudem ist die SRG bereit, ihre Streaming-Technologie zu teilen. Über ihre neue digitale Plattform mit dem Arbeitstitel „PlayNext“ sollen bei Bedarf auch Inhalte der privaten Medien verbreitet werden können. Die SRG trägt die Weiterentwicklung der Login-Allianz mit und unterstützt die regulatorischen Abklärungen für eine Login-Pflicht im Onlineangebot der SRG.
 
Teil der Vereinbarung ist zudem eine koordinierte Haltung gegenüber der immer bedeutender werdenden Künstlichen Intelligenz: Die SRG sperrt ihre Inhalte für KI-Systeme, insofern dies auch die führenden Verlage tun. Zudem unterstützt sie regulatorische Initiativen des VSM zum Schutz journalistischer Inhalte im Urheberrecht (Leistungsschutzrecht und KI).

VSM spricht sich gegen Halbierungsinitiative aus

Als Teil der Vereinbarung bekennt sich der VSM zur Gebührenfinanzierung der SRG und lehnt die Halbierungsinitiative ab. Die Initiative will dem Schweizer Mediensystem jährlich Beiträge im Umfang von mehreren hundert Millionen Franken entziehen, ist zu radikal und löst die Probleme der privaten Schweizer Medien nicht. Die optimale Abgrenzung öffentlich-rechtlicher und privater Medien im Sinne einer vielfältigen Informationsversorgung für die Bevölkerung kann am Besten gemeinsam erreicht werden. 

Für die Weiterentwicklung der Massnahmen wird ein Runder Tisch etabliert, an dem Vertreterinnen und Vertreter der SRG sowie der Verlegerverbände zweimal jährlich zusammenkommen. Dabei wird die Umsetzung überprüft, Erfahrungen ausgetauscht und Weiterentwicklungen angestossen.