Plattformregulierung: Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN warnt vor Gefährdung der Meinungsvielfalt
Das geplante Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) will globale Plattformen endlich stärker in die Verantwortung nehmen. Der Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN (VSM) begrüsst in seiner Stellungnahme die Vorlage grundsätzlich, sieht jedoch grosse Lücken hinsichtlich Meinungsvielfalt, Künstlicher Intelligenz und Haftung.
Die Medienvielfalt in der Schweiz ist durch globale Plattformen wie Google, Facebook, Instagram, TikTok und X akut gefährdet. Diese werden mit ungeprüften und zunehmend von KI-Bots generierten Informationen mit hohem Fake-News-Anteil geflutet. Hiesige (Medien-) Unternehmen sind infolge der Marktmacht sowie der intransparenten Algorithmen der Plattformen von ihnen abhängig, dazu kommen ungleich lange gesetzliche Spiesse und mangelnde Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten.
Gleiche gesetzliche Pflichten für alle Marktteilnehmer
Der Bundesrat möchte mit dem KomPG, das noch bis zum 16. Februar 2026 in der Vernehmlassung ist, die Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen in die Pflicht nehmen. Plattformen sollen dieselbe Verantwortung wie andere Marktteilnehmer übernehmen, dieselben gesetzlichen Pflichten erfüllen und vergleichbare Transparenz schaffen. Der VSM begrüsst die Stossrichtung der Vorlage, sieht aber drei zentrale Problembereiche, welche die Gesetzesvorlage ebenfalls dringlich angehen muss:
Problem 1: Plattformen haben in der Hand, welche Inhalte eine hohe Reichweite erzielen sollen – und welche nicht. Ein Beispiel: Frankreich ermittelt gegen X, weil der Plattform-Algorithmus den öffentlichen Diskurs beeinflusse. Und KI-Schwärme bringen gemäss Forschenden die nächste Eskalationsstufe auf Social Media.
Die Forderung: Die Plattformen dürfen der Meinungsvielfalt nicht schaden. Sie müssen Verantwortung für entstandene Schäden über- und auf die Medienvielfalt und -freiheit Rücksicht nehmen.
Problem 2: Anwendungen Künstlicher Intelligenz verstärken existierende Probleme wie Fake News und Hassrede weiter. Ein Beispiel: Aussagen von KI-Chatbots bezeichnen beispielsweise einen Gerichtsreporter fälschlicherweise als Täter.
Die Forderung: Die Anbieter Künstlicher Intelligenz müssen ebenfalls Verantwortung übernehmen. KI-Plattformen oder -Anwendungen sollen vom KomPG erfasst sein.
Problem 3: Plattformen haften nicht für gesetzeswidrige Inhalte und verbreiten diese immer wieder. Ein Beispiel: X hat Bilder von Kindesmissbrauch verbreitet.
Die Forderung: Die Plattformen müssen für gesetzeswidrige und nachweislich falsche Inhalte in ihren Angeboten haften. Dies soll gelten, auch wenn diese von Drittpersonen stammen.
Der VSM fordert den Bundesrat und das Parlament auf, diese Punkte im weiteren Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen. Die detaillierten Forderungen finden sich in der Vernehmlassungsantwort des VSM. Bei Fragen dazu stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Pia Guggenbühl, Direktorin VSM, E-Mail anzeigen, 079 566 60 10
Andreas Zoller, Leiter Public Affairs VSM, E-Mail anzeigen, 079 828 81 13